Information zum Abbrennen von 1. August-Feuerwerk

15. Juli 2024
Das Abbrennen von Knallkörpern und Feuerwerk jeder Art ist in Liestal nur am 1. August auf den 2. August bis 00:30 Uhr erlaubt.

Bei Widerhandlungen kann eine Ordnungsbusse von CHF 200.- gemäss Polizeireglement (ESL 700.1) ausgestellt werden.

Wir bitten Sie um Verständnis.

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