Abstimmungs- und Wahlwochenende vom 18. Mai 2025

26. Februar 2025

Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 28. Januar 2025, wie zuvor der Bundesrat, beschlossen, den Abstimmungstermin vom 18. Mai 2025 mangels abstimmungswürdiger Vorlagen auf kantonaler Ebene nicht zu nutzen. An diesem Wochenende finden demnach keine eidgenössischen und keine kantonalen Abstimmungen statt. 

Voraussichtlich werden die Stimmberechtigten von Liestal jedoch in der Woche vom 21. – 26. April 2025 folgende kommunalen Abstimmungs- und Wahlunterlagen erhalten:

o    Wahlmaterial für die Ersatzwahl von 1 Bürgerratsmitglied der Bürgergemeinde Liestal
o    Abstimmungsmaterial «Schulanlage Fraumatt, Baukredit» der Stadt Liestal

Die Bürgerrats-Ersatzwahl ist vom Bürgerrat am 7. Januar 2025 auf das Blanko-Abstimmungswochenende vom 18. Mai 2025 angeordnet worden, kann von diesem jedoch noch widerrufen werden, falls eine Stille Wahl zustande kommen sollte.

Der vom Einwohnerrat an seiner Sitzung vom 26. Februar 2025 noch zu beschliessende Baukredit «Schulanlage Fraumatt» unterliegt dem obligatorischen Referendum. Diese Abstimmung ist auf den 18. Mai 2025 vorgemerkt, muss jedoch vom Stadtrat – nach der Beschlussfassung durch das Parlament - an der Stadtratssitzung vom 18. März 2025 gemäss § 17 GpR noch angeordnet werden.