Abgabe-/Einreichungsort der Steuererklärungen und Beilagen

26. Februar 2025

Im digitalen Wandel führt die Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft ab dem Jahr 2025 ein Vollscanning für Steuererklärungen und Beilagen ein.

Der Einreichungsort für alle Steuererklärungen, welche gleichwohl noch in Papierform erstellt werden, ist daher mit sofortiger Wirkung bei der Kantonalen Steuerverwaltung Basel-Landschaft, Liestal. Dies bedeutet, dass ab dem Steuerjahr 2024 der Abgabe-/Einreichungsort der Steuererklärungen nicht mehr die Stadt Liestal ist, sondern die kantonale Steuerverwaltung, Liestal.

Bitte senden Sie die Steuererklärung an folgende Adresse:

Steuerverwaltung
Kanton Basel-Landschaft
Postfach
Rheinstrasse 33
4410 Liestal