Generelle Informationen
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sowie Wahlen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter Abstimmungen BL und des Bundes unter Abstimmungen.
Urnenstandort
Das Wahllokal im Rathaus ist am Sonntag zwischen 10.00 und 12.00 Uhr geöffnet.
Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Falls Sie den Stimmausweis nicht erhalten haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises bis zum 5. Vortag auf der Einwohnerkontrolle persönlich abholen und einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post senden (bitte frankieren), es während den Öffnungszeiten auf der Verwaltung abgeben oder in die Briefkästen der Verwaltung einwerfen. Das Zustellcouvert muss bis 17.00 Uhr des Tages vor dem Abstimmungs- oder Wahltag, d.h. bis Samstag, in der Stadtverwaltung eintreffen.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist