Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis.

Seit 1. Januar 2013 wird das Handlungsfähigkeitszeugnis durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Kreis Liestal in Pratteln erstellt, welche per 01.01.2013 die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kreis Liestal (KESB Kreis Liestal) und damit sämtliche Aufgaben der Vormundschaftsbehörde Liestal übernommen hat.


Adresse:KESB Kreis Liestal, Rührbergstrasse 7, 4133 Pratteln
Telefon:061 599 85 00
Telefax:061 599 85 01
E-Mail:liestal@kesb-bl.ch

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