Kanalisations-Begehren
Die Grund- und Liegenschaftsbesitzer haben folgende Gebühren zu entrichten:
- Die Anschlussbewilligungsgebühr beträgt 60 % der Baubewilligungsgebühr, mindestens CHF 200.--, jedoch maximal CHF 5'000.--.
- Die Anschlussgebühr richtet sich nach der entsprechenden Bauzone und wird über die Bruttogeschossfläche (BGF) und die SVGW-Belastungswerte (LU) berechnet.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Projektierung | 061 927 52 75 | tiefbau@liestal.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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