Freinachtbewilligung

Die Freinachtbewilligung berechtigt zur verlängerten Öffnungszeit und wirtschaften während eines Anlasses von Betrieben, Vereinen, Institutionen, etc.

Nach geltender Praxis wird eine Freinacht nur an Samstagen und maximal bis 02.00 Uhr bewilligt. Der Stadtrat kann Ausnahmen beschliessen. Ein entsprechender Antrag ist dem Gesuch separat beizufügen.

Beachten Sie das Merkblatt zur Erteilung von Gelegenheitswirtschafts- und Freinachtsbewilligungen für Anlässe.

Bei Gelegenheitswirtschaften innerhalb eines Gebäudes bitten wir Sie die Checkliste Brandsicherheit vollständig auszufüllen und mit dem Gesuch an folgende Stelle zu senden:

Stadt Liestal
Sicherheit
Rathausstrasse 36
4410 Liestal
oder
sicherheit@liestal.ch

Das Gesuch ist mindestens zehn Tage vor dem Anlass bei der Stadt Liestal zuzustellen.

Link zum Gastgewerbegesetz (GS 540) des Kantons Basel-Landschaft:
Kanton BL - Gastgewerbegesetz

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