844.1 Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen

Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen der Stadt Liestal

Das Mietzinsreglement der Stadt Liestal ist per 01.01.2010 in revidierter Form in Kraft.

Hier die wichtigsten Informationen und Kennzahlen, welche Ihnen helfen sollen, einen eigenen Anspruch zu prüfen und/oder ein entsprechendes Gesuch  an folgende Adresse einzureichen:
Stadt Liestal, Mietzinsbeiträge, Rathausstrasse 36, 4410 Liestal

Zielgruppe:
Beitragsberechtigt sind auf Gesuch hin:
1. Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem im gleichen Haushalt lebenden minderjährigen oder in Erstausbildung stehenden Kind,
2. Bezügerinnen und Bezüger einer AHV-Rente oder einer in der Regel vollen IV-Rente.
3. Beitragsberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer. Sie müssen seit mindestens zwei Jahren im Kanton Wohnsitz haben.

Mit einem Zuschuss soll nach Möglichkeit eine Sozialhilfeabhängigkeit vermieden werden.

Hier die wichtigsten Kennzahlen im Jahr:

Höchsteinkommen (alle Einkünfte der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen):

Einpersonenhaushalt33'000.00
Zweipersonenhaushalt42'000.00
Dreipersonenhaushalt47'300.00
Vierpersonenhaushalt52'600.00
Pro weitere Person zusätzlich5'300.00


Höchstmieten (ohne Nebenkosten)

Einpersonenhaushalt12'000.00
Zweipersonenhaushalt15'600.00
Dreipersonenhaushalt16'800.00
Vierpersonenhaushalt19'200.00
Pro weitere Person zusätzlich800.00


Vermögenshöchstgrenze

Einzelpersonen25'000.00
Ehepaare40'000.00
Alleinerziehende40'000.00

    
Massgeblicher Lebensbedarf

Einpersonenhaushalt14'198.40
Zweipersonenhaushalt21'729.60
Dreipersonenhaushalt26'409.60
Vierpersonenhaushalt30'384.00
Fünfpersonenhaushalt34'358.40
Pro weitere Person zusätzlich2'880.00


Tragbares Mass der Mietzinsbelastung
Die tragbare Miete ist der Beitrag, der verbleibt, wenn vom anrechenbaren Jahreseinkommen (= Bruttoeinkommen abzüglich zwingende Berufsauslagen) der massgebliche Lebensbedarf, die Krankenkassenprämien der Grundversicherung sowie die Wohnnebenkosten gemäss Mietvertrag abgezogen werden.


Verfahren
Reichen Sie, wenn Sie vorausgehend aufgeführte Richtlinien erfüllen, das von Ihnen vollständig ausgefüllte Gesuch um Ausrichtung eines Mietzinsbeitrages mit allen darauf erwähnten Beilagen bei der Sozialberatung der Stadt Liestal ein, dieses kann am Schalter der Sozialberatung verlangt werden.

Ihr Antrag wird geprüft. Sie erhalten innert 14 Tagen eine entsprechende Verfügung, woraus Ihr Anspruch hervorgeht.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Sozialberatung, Tel. 061 921 53 53.

Informationen

Datum
16. Dezember 1998
Herausgeber/-in
Stadt Liestal
Autor/-in
Stadt Liestal

Dokumente

Name
844.1_Reglement_uber_die_Ausrichtung_von_Mietzinsbeitragen.pdf (PDF, 90.75 kB) Download 0 844.1_Reglement_uber_die_Ausrichtung_von_Mietzinsbeitragen.pdf

Zugehörige Objekte