844.1 Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen
Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen der Stadt Liestal
Das Mietzinsreglement der Stadt Liestal ist per 01.01.2010 in revidierter Form in Kraft.
Hier die wichtigsten Informationen und Kennzahlen, welche Ihnen helfen sollen, einen eigenen Anspruch zu prüfen und/oder ein entsprechendes Gesuch an folgende Adresse einzureichen:
Stadt Liestal, Mietzinsbeiträge, Rathausstrasse 36, 4410 Liestal
Zielgruppe:
Beitragsberechtigt sind auf Gesuch hin:
1. Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem im gleichen Haushalt lebenden minderjährigen oder in Erstausbildung stehenden Kind,
2. Bezügerinnen und Bezüger einer AHV-Rente oder einer in der Regel vollen IV-Rente.
3. Beitragsberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer. Sie müssen seit mindestens zwei Jahren im Kanton Wohnsitz haben.
Mit einem Zuschuss soll nach Möglichkeit eine Sozialhilfeabhängigkeit vermieden werden.
Hier die wichtigsten Kennzahlen im Jahr:
Höchsteinkommen (alle Einkünfte der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen):
Einpersonenhaushalt | 33'000.00 |
Zweipersonenhaushalt | 42'000.00 |
Dreipersonenhaushalt | 47'300.00 |
Vierpersonenhaushalt | 52'600.00 |
Pro weitere Person zusätzlich | 5'300.00 |
Höchstmieten (ohne Nebenkosten)
Einpersonenhaushalt | 12'000.00 |
Zweipersonenhaushalt | 15'600.00 |
Dreipersonenhaushalt | 16'800.00 |
Vierpersonenhaushalt | 19'200.00 |
Pro weitere Person zusätzlich | 800.00 |
Vermögenshöchstgrenze
Einzelpersonen | 25'000.00 |
Ehepaare | 40'000.00 |
Alleinerziehende | 40'000.00 |
Massgeblicher Lebensbedarf
Einpersonenhaushalt | 14'198.40 |
Zweipersonenhaushalt | 21'729.60 |
Dreipersonenhaushalt | 26'409.60 |
Vierpersonenhaushalt | 30'384.00 |
Fünfpersonenhaushalt | 34'358.40 |
Pro weitere Person zusätzlich | 2'880.00 |
Tragbares Mass der Mietzinsbelastung
Die tragbare Miete ist der Beitrag, der verbleibt, wenn vom anrechenbaren Jahreseinkommen (= Bruttoeinkommen abzüglich zwingende Berufsauslagen) der massgebliche Lebensbedarf, die Krankenkassenprämien der Grundversicherung sowie die Wohnnebenkosten gemäss Mietvertrag abgezogen werden.
Verfahren
Reichen Sie, wenn Sie vorausgehend aufgeführte Richtlinien erfüllen, das von Ihnen vollständig ausgefüllte Gesuch um Ausrichtung eines Mietzinsbeitrages mit allen darauf erwähnten Beilagen bei der Sozialberatung der Stadt Liestal ein, dieses kann am Schalter der Sozialberatung verlangt werden.
Ihr Antrag wird geprüft. Sie erhalten innert 14 Tagen eine entsprechende Verfügung, woraus Ihr Anspruch hervorgeht.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Sozialberatung, Tel. 061 921 53 53.
Informationen
- Datum
- 16. Dezember 1998
- Herausgeber/-in
- Stadt Liestal
- Autor/-in
- Stadt Liestal
Dokumente
Name | |||
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844.1_Reglement_uber_die_Ausrichtung_von_Mietzinsbeitragen.pdf (PDF, 90.75 kB) | Download | 0 | 844.1_Reglement_uber_die_Ausrichtung_von_Mietzinsbeitragen.pdf |
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit / Soziales | 061 927 53 53 | sicherheit@liestal.ch |