Bestattungen

Der Tod eines nahestehenden Menschen ist mit einem schmerzhaften Abschied verbunden. Wir sind für Sie da.

Was ist unmittelbar nach einem Todesfall zu tun?

  • Bei einem Todesfall zu Hause muss der behandelnde Arzt / die behandelnde Ärztin bzw. der Notfallarzt /  die Notfallärztin benachrichtigt werden, diese stellen die Todesbescheinigung aus.
  • Erfolgte der Tod in einem Spital oder Pflegeheim, ist die Spital- bzw. Heimleitung zur Anzeige des Todes an das zuständige Zivilstandsamt verpflichtet.
  • Beauftragen Sie ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl (zu Ihren Lasten), um die verstorbene Person am Sterbeort abholen zu lassen.

Die Abteilung Einwohnerdienste organisiert zusammen mit den Hinterbliebenen die Bestattung (Art der Bestattung, Überführungen, Kremation, Kontakt mit Pfarrstellen, amtliche Publikationen). Bitte bringen Sie das Familienbüchlein und die ärztliche Todesbescheinigung mit.

Die Abteilung Einwohnerdienste informiert von Amtes wegen das Erbschaftsamt, die Steuerverwaltung und die Sozialversicherungsanstalt. Das Zivilstandsamt wird je nach Todesfall von der Gemeinde, dem Heim, dem Spital oder der Staatsanwaltschaft informiert. Die Hinterbliebenen müssen daher nicht mit dem Zivilstandsamt des Kantons Basel-Landschaft Kontakt aufnehmen oder dort vorbeigehen.

Angehörige einer in Liestal wohnhaft gewesener Person melden sich bitte am nächstfolgenden Arbeitstag bei den Einwohnerdiensten Liestal für eine Terminvereinbarung Tel. 061 927 52 52 oder via Mail an einwohnerkontrolle@liestal.ch.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Infoblatt Beisetzungsarten.

Für weitere Fragen oder Informationen zum Bestattungswesen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

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