Einwohnerrat
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Einwohnerrat Rathausstrasse 36 4410 Liestal 061 927 52 63 marcel.jermann@liestal.ch |
Der Einwohnerrat – das Parlament für alle Liestalerinnen und Liestaler
Wofür ist der Einwohnerrat zuständig?
Der Einwohnerrat ersetzt als Parlament der Gemeinde die Gemeindeversammlung. Er beschliesst über die Gemeindeordnung und die Gemeindereglemente, die Ortsplanung, das Budget, den Finanzplan und die Rechnung sowie Ausgabenbeschlüsse ab einer gewissen Höhe. Der Einwohnerrat übt die Oberaufsicht über den Stadtrat und die Verwaltung aus. Mit parlamentarischen Vorstössen (Motionen, Postulate, Interpellationen und Kleine Anfragen) können die Mitglieder, Fraktionen und Kommissionen des Einwohnerrats eigene Anliegen einbringen.
Die rechtliche Grundlage für den Ratsbetrieb bildet das Geschäftsreglement des Einwohnerrates. Weitere wichtige rechtliche Grundlagen sind zu finden in der Gemeindeordnung, im Gemeindegesetz des Kantons Basel-Landschaft und im Gesetz über die politischen Rechte.
Wie ist der Einwohnerrat zusammengestellt?
Der Einwohnerrat besteht aus 40 Mitgliedern, welche alle vier Jahre vom Volk gewählt werden.
Wie ist der Einwohnerrat organisiert?
Zur Vorberatung der Geschäfte und zur Ausübung der Oberaufsicht bestellt der Einwohnerrat verschiedene Kommissionen aus seiner Mitte. Zur Zeit bestehen fünf ständige Kommissionen:
- Das Büro (zuständig für die organisatorischen Belange des Rates)
- Die Geschäftsprüfungskommission (GPK)
- Die Finanzkommission (FIKO)
- Die Bau- und Planungskommission (BPK)
- Die Kommission Gemeindeordnung und Reglemente (GOR)
- Die Sozial-, Bildungs- und Kulturkommission (SBK)
Präsidium und Vizepräsidium des Einwohnerrats sowie das Büro werden jedes Jahr neu gewählt.
Wann und wo finden die Sitzungen des Einwohnerrats statt?
Der Einwohnerrat tagt rund 10 Mal pro Jahr, in der Regel im Landratssaal. Die Sitzungen sind öffentlich und finden immer an einem Mittwoch statt.