Sie sind während der Woche in Liestal, an Ihren freien Tagen aber in Ihrer bisherigen Wohngemeinde? Dann haben Sie die Möglichkeit, sich in Liestal als Aufenthalter/in (ehemals Wochenaufenthalter/in) anzumelden.
Vor der Anmeldung ist eine Aufenthalter/in-Bewilligung der Stadt Liestal notwendig. Das Gesuchsformular kann herunter geladen oder persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle bezogen werden.
Gemäss Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (Registerharmonisierungsgesetz, RHG) vom 23. Juni 2006 gilt als Aufenthaltsgemeinde: Gemeinde, in der sich eine Person zu einem bestimmten Zweck ohne Absicht dauernden Verbleibens mindestens während dreier aufeinander folgender Monate oder dreier Monate innerhalb eines Jahres aufhält; der Aufenthalt zum Zweck des Besuchs einer Lehranstalt oder Schule und die Unterbringung einer Person in einer Erziehungs-, Versorgungs-, Heil- oder Strafanstalt begründen eine Aufenthaltsgemeinde.