Teilzonenvorschriften Zentrum, Mutation Kantonsgericht - Planauflage

Der Einwohnerrat hat am 20. März 2024 die "Teilzonenvorschriften Zentrum, Mutation Kantonsgericht" beschlossen. Gemäss § 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes liegen die Unterlagen vom 6. Juni - 5. Juli 2024 während 30 Tagen öffentlich auf.

Einsichtnahme in die Unterlagen in Papierform erhalten Sie auch im Rathaus der Stadt Liestal beim Info-Schalter (im Erdgeschoss) während den ordentlichen Öffnungszeiten.

Innerhalb der Auflagefrist können beim Stadtrat schriftlich und begründet Einsprachen eingereicht werden.

Einwohnerrat:
- Vorlage an den Einwohnerrat
- Bericht der Bau- und Planungskommission

Verbindlich und Bestandteil des Beschlusses:
- Teilzonenreglement Zentrum
- Teilzonenplan Zentrum

Zur Erläuterung, nicht Bestandteil des Beschlusses:
- Planungsbericht inklusive Mitwirkungsbericht