Schulrat
Kontakt |
Schulrat Primarstufe Rathausstrasse 36 4410 Liestal Tel. 061 927 53 70 bildung@liestal.ch |
Mitglieder |
Das Bildungsgesetz teilt dem Schulrat unter anderem folgende Aufgaben zu:
- Der Schulrat bringt die Anliegen der Erziehungsberechtigten und der Trägerschaft in die Schule ein und vermittelt die Anliegen der Schule gegenüber der Trägerschaft und der Öffentlichkeit.
- Er ist Anstellungsbehörde der Schulleitung.
- Er nimmt auf Antrag der Schulleitung die unbefristete Anstellung von Lehrerinnen und Lehrern vor.
- Er genehmigt das Schulprogramm.
- Er gewährleistet die Umsetzung der Evaluationsergebnisse.
- Er kann eine Anzahl von Tagen festlegen, an denen Schülerinnen und Schüler ohne Angabe von Gründen dem Unterricht fernbleiben können.
- Er ist Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Schulleitung.